Hier gelangen Sie zu meinem Grußwort zum Jahreswechsel.
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Boffzen,
ich begrüße Sie herzlich auf meiner Internetseite und freue mich, dass Sie Interesse am politischen Geschehen in unserer Samtgemeinde Boffzen und an meiner Person haben. Gleichzeitig bedanke ich mich herzlich für Ihre Unterstützung im Rahmen meiner Kandidatur als Samtgemeindebürgermeister. Dieses verantwortungsvolle Amt habe ich im Zusammenhang mit meiner Vereidigung nach der niedersächsischen Kommunalverfassung zum 01.Mai 2020 angetreten.
Jeder Einzelne soll wissen, dass er mir vertrauen kann. Ich sehe es als Herausforderung an, unsere Samtgemeinde zusammenzuhalten und weiterhin zukunftsfähig zu machen. Dabei liegt mir eine parteiübergreifende und über alle Mitgliedsgemeinden hinweg ausgerichtete Zusammenarbeit besonders am Herzen.
Sie werden auf dieser Seite auch weiterhin Berichte zu aktuellen Themen der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden finden. Ich möchte Sie fortlaufend über die Entwicklung unserer Gemeinden informieren und Sie dazu einladen, sich aktiv am Geschehen zu beteiligen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, mit mir in Kontakt zu treten und Dinge, die Ihnen am Herzen liegen und dem Wohl der Gemeinde dienen, mit mir zusammen zu erörtern.
Ihr
Tino Wenkel
Zum Amt des Samtgemeindebürgermeisters
Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen einen kleinen Überblick über die Samtgemeinde Boffzen, deren Aufbau und ihre Stellung zu den Mitgliedsgemeinden geben und über das Amt des Samtgemeindebürgermeisters informieren, für das ich mich für die kommende Amtszeit bewerbe. Unsere Samtgemeinde liegt mitten im Weserbergland und bildet den südlichsten Teil des Landkreises Holzminden. Gegründet wurde sie im Zuge der Gebietsreform in Niedersachsen am 01. Januar 1973. Zu ihr gehören die Wesergemeinden Boffzen, Fürstenberg und Lauenförde mit ihrem Ortsteil Meinbrexen sowie der Sollingort Derental. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Mitgliedsgemeinden ihre kommunale Selbstständigkeit behalten haben. Sie wählen ihre eigenen Gemeinderäte und ehrenamtlichen Bürgermeister/innen. Die Zuständigkeiten zwischen den selbstständigen Gemeinden und der Samtgemeinde regelt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Die Samtgemeinde selbst handelt durch den Samtgemeinderat, den Samtgemeindeausschuss und den Samtgemeindebürgermeister. Der Samtgemeinderat besteht zurzeit aus 18 Ratsmitgliedern, von denen sechs den Samtgemeindeausschuss bilden. Der Samtgemeindebürgermeister ist kraft seines Amtes in beiden Organen ebenfalls vertreten. Bis 2001 war der Samtgemeindebürgermeister ehrenamtlich tätig. Die Verwaltung wurde vom Samtgemeindedirektor geleitet. Seit 2001 wird der Samtgemeindebürgermeister nunmehr direkt durch die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde, also durch Sie, gewählt. Die Zuständigkeit des Samtgemeindebürgermeisters regelt wiederum das NKomVG. Er ist Leiter der Verwaltung, führt die Beschlüsse des Samtgemeinderates und des Samtgemeindeausschusses aus und vertritt die Samtgemeinde nach außen. Für dieses Amt bewerbe ich mich als freier und unabhängiger Kandidat, um gemeinsam mit Ihnen in die Zukunft zu gehen.